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Ein Halteverbot zu beantragen, ist kein komplizierter Vorgang. Um ein Halteverbot aufstellen zu dürfen, müssen Sie zunächst eine offizielle Genehmigung einholen. Den Antrag für die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Doch was versteht man unter einem Halteverbot? Die StVO unterscheidet zwischen absolutem Halteverbot und eingeschränktem Halteverbot (auch als Parkverbot bezeichnet). Der wichtigste Unterschied ist, dass in einem eingeschränkten Halteverbot Fahrzeuge für eine kurze Zeit von bis zu drei Minuten halten dürfen, das dauerhafte Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs ist jedoch nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs. Im absoluten Halteverbot dagegen darf das Fahrzeug nicht einmal anhalten – sofern es die Verkehrssituation nicht erfordert. Eine Halteverbotszone bedeutet ein eingeschränktes Halteverbot.

Außerdem unterscheidet man zwischen dauerhaften und temporären Halteverboten, abhängig davon, ob dieses nur für eine bestimmte Zeit oder langfristig besteht. In den meisten Fällen werden Sie ein temporäres Halteverbot benötigen.

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